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   BFH, 15.01.1974 - VIII R 115/69   

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https://dejure.org/1974,1083
BFH, 15.01.1974 - VIII R 115/69 (https://dejure.org/1974,1083)
BFH, Entscheidung vom 15.01.1974 - VIII R 115/69 (https://dejure.org/1974,1083)
BFH, Entscheidung vom 15. Januar 1974 - VIII R 115/69 (https://dejure.org/1974,1083)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Scheidung - Unterhaltsregelung - Nießbrauch - Zusage - Einfamilienhaus - Eintragung in Grundbuch - Wirksamkeit - Nutzungswert

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 111, 472
  • DB 1974, 1093
  • BStBl II 1974, 351
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 20.11.1973 - VIII R 256/72

    Nutzungswert - Wohnung - Unterhaltsberechtigte Person - Schuldrechtliches

    Auszug aus BFH, 15.01.1974 - VIII R 115/69
    Mit Rücksicht auf die hier vorhandenen engeren Bindungen kann eine ungültige Vereinbarung mit Rücksicht auf § 5 Abs. 3 StAnpG steuerlich nicht als wirksam anerkannt werden (vgl. BFH-Urteil vom 4. Juli 1968 IV 136/63, BFHE 92, 474, BStBl II 1968, 671, und vom 20. November 1973 VIII R 256/72, BFHE 110, 561, BStBl II 1974, 163).

    Der erkennende Senat hat sich in seinem Urteil VIII R 256/72 erneut dafür ausgesprochen, daß § 12 Nr. 2 EStG gegenüber § 21 Abs. 2 EStG der Vorrang einzuräumen sei.

  • BFH, 06.07.1966 - VI 111/65
    Auszug aus BFH, 15.01.1974 - VIII R 115/69
    Das FG ist der Ansicht: Nach der Rechtsprechung des BFH seien die aus einem Grundstück auf Grund eines bürgerlichrechtlich wirksam eingeräumten Nießbrauchsrechts gezogenen Nutzungen als Einkünfte dem Nießbrauchsberechtigten zuzurechnen, selbst wenn ihm Unterhaltsansprüche gegen den Nießbrauchsverpflichteten und Eigentümer des Grundstücks ohne Gegenleistung zustünden; also auch, wenn es sich hierbei um Unterhaltsregelungen geschiedener Ehegatten handelte (Hinweis auf das Urteil vom 6. Juli 1966 VI 111/65, BFHE 86, 674).

    Der BFH ist in seinen Entscheidungen, bei denen er sich mit der Bedeutung des Nießbrauchs im Einkommensteuerrecht befaßt hat, immer davon ausgegangen, daß die einkommensteuerrechtlichen Folgen aus einem Nießbrauch an einem Grundstück nur dann gezogen werden können, wenn dieser unter Beachtung der Formvorschriften bürgerlich-rechtlich wirksam eingeräumt oder bürgerlich-rechtlich wirksam begründet worden ist (Urteile vom 6. Juli 1966 VI 124/65, BFHE 86, 578, BStBl III 1966, 584, und VI 111/65).

  • BFH, 06.07.1966 - VI 124/65

    Zurechnung der Einkünfte beim Nießbraucher nach dem Einkommensteuergesetz

    Auszug aus BFH, 15.01.1974 - VIII R 115/69
    Der BFH ist in seinen Entscheidungen, bei denen er sich mit der Bedeutung des Nießbrauchs im Einkommensteuerrecht befaßt hat, immer davon ausgegangen, daß die einkommensteuerrechtlichen Folgen aus einem Nießbrauch an einem Grundstück nur dann gezogen werden können, wenn dieser unter Beachtung der Formvorschriften bürgerlich-rechtlich wirksam eingeräumt oder bürgerlich-rechtlich wirksam begründet worden ist (Urteile vom 6. Juli 1966 VI 124/65, BFHE 86, 578, BStBl III 1966, 584, und VI 111/65).
  • BFH, 04.07.1968 - IV 136/63

    Stille Beteiligung - Nahe Angehörige - Steuerliche Anerkennung -

    Auszug aus BFH, 15.01.1974 - VIII R 115/69
    Mit Rücksicht auf die hier vorhandenen engeren Bindungen kann eine ungültige Vereinbarung mit Rücksicht auf § 5 Abs. 3 StAnpG steuerlich nicht als wirksam anerkannt werden (vgl. BFH-Urteil vom 4. Juli 1968 IV 136/63, BFHE 92, 474, BStBl II 1968, 671, und vom 20. November 1973 VIII R 256/72, BFHE 110, 561, BStBl II 1974, 163).
  • BFH, 14.11.1969 - VI R 72/68

    Einfamilienhaus - Unentgeltliche Überlassung - Gesetzlich unterhaltsberechtigte

    Auszug aus BFH, 15.01.1974 - VIII R 115/69
    Der VI. Senat hat in seinem Urteil vom 14. November 1969 VI R 72/68 (BFHE 97, 537, BStBl II 1970, 207) ausgesprochen, daß sich der Nutzungswert eines einem Unterhaltsberechtigten unentgeltlich überlassenen Einfamilienhauses nicht nach der Verordnung vom 26. Januar 1937, sondern nach dem unter Berücksichtigung der üblichen Mittelpreise des Verbrauchsorts anzusetzenden Wert bestimmt.
  • BFH, 15.04.1986 - IX R 52/83

    Einkünftezurechnung bei nicht im Grundbuch eingetragenem Grundstücksnießbrauch

    Soweit der BFH im Urteil vom 15. Januar 1974 VIII R 115/69 (BFHE 111, 472, BStBl II 1974, 351) einer Nießbrauchsvereinbarung unter Eheleuten mangels Grundbucheintragung die Anerkennung versagt hat, ist das Urteil durch die neuere Rechtsprechung überholt.
  • BFH, 28.02.1974 - VIII R 122/73

    Unterhaltsberechtigter - Übereignung eines Mietwohngrundstückes -

    Aus diesem Grunde hat der erkennende Senat auch den Nutzungswert der Wohnung dem überlassenden Unterhaltsverpflichteten zugerechnet, wenn das dingliche Recht nicht formgerecht bestellt wurde und daher unwirksam war (Urteil vom 15. Januar 1974 VIII R 115/69, BFHE 111, 472, BStBl II 1974, 351).
  • BFH, 11.03.1976 - VIII R 225/71

    Nießbrauchstellung - Gesetzlich unterhaltsberechtigte Person - Ausschluß der

    Desgleichen kann unerörtert bleiben, ob u. U. das FG rechtsirrtümlich davon ausgegangen ist, daß für die bürgerlich-rechtliche Wirksamkeit der Nießbrauchseinräumung die notarielle Beurkundung ausreicht (vgl. BFH-Urteil vom 15. Januar 1974 VIII R 115/69, BFHE 111, 472, BStBl II 1974, 351).
  • FG Rheinland-Pfalz, 02.10.1987 - 6 K 179/85
    Der Sonderbehandlung durch die Finanzrechtsprechung liege das Mißtrauen zugrunde, daß wegen Vermutung eines fehlenden Interessengegensatzes und der vorhandenen engen Bindungen Verträge unter Angehörigen fingiert sein könnten (BFH, BStBl II 1974, S. 351 Eine generelle Steuerumgehungsabsicht könne bei Verwandten indes nicht vermutet werden. Ein einseitiges Mißtrauen zu Lasten von Vertragsverhältnissen zwischen Angehörigen müsse bereits deshalb ausscheiden, weil von dieser Beurteilung Personen nicht erfaßt würden, die sachlich mit in den Kreis der Betroffenen gehörten (Hinweis auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 12. März 1985 1 BvR 571/81, BStBl II 1985, 475 ).
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